Sicherheitsmanagement

Jeder Unternehmer in Deutschland ist branchenübergreifend in Fragen des Sicherheitsmanagements rechtlich verantwortlich für sein Unternehmen. Laut § 22 SGB VII sind Sie verpflichtet, die Durchführung und Umsetzung von gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen zu gewährleisten.

Folgende Bereiche sind dabei von besonderer Relevanz

  • Brandschutz
  • Gefahrenstoffverordnung
  • Erste-Hilfe-Anforderungen
  • Hygienepläne und Infektionsschutz
  • Unterrichtung und Unterweisung von Gefahren
  • Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit

Als Geschäftsleitung bestellen Sie einen Sicherheitsbeauftragten, der für die ordnungsgemäße Durchführung der gesetzlichen Maßnahmen zuständig ist. Dieser organisiert und delegiert den innerbetrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz. Der Sicherheitsbeauftragte überzeugt sich von der korrekten Durchführung der von ihm delegierten Aufgaben, dokumentiert diese nach einem festgelegten Zyklus und unterrichtet die Leitung, sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Unternehmens regelmäßig über seine Ergebnisse.

Was ich für Sie tun kann

Ich berate und unterstütze Ihr Unternehmen beim Aufbau eines effizienten Sicherheitsmanagements. Dazu gehört die Schulung Ihres Sicherheitsbeauftragten ebenso, wie die Einleitung aller notwendigen Schritte, die eine wirksame und gesetzeskonforme Umsetzung der Maßnahmen in Ihrer Einrichtung gewährleisten.

Gerne informiere ich Sie ausführlich in einem kostenlosen Erstgespräch. Vereinbaren Sie am besten gleich einen Termin unter 0157.74 65 14 96 oder hockmann@hocqua.de

Die Welt gehört denen, die zu ihrer Eroberung ausziehen, bewaffnet mit Sicherheit und guter Laune.
Charles Dickens
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